Peter Blaumoser

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

„Ein guter Jurist kann vieles zu Recht biegen“

Werner Hadulla, (1926 – 2018), Journalist, Radio- und Fernsehautor

Willkommen in meiner Kanzlei

Gemeinsam mit Ihnen nehme ich mir die Zeit, Ihr Problem zu erörtern und mögliche Lösungen aufzuzeigen. Mir ist bewusst, dass absolute Kostentransparenz unerlässlich für Ihre Entscheidung ist und welche Lösung für Sie die persönlich Beste ist. Im Vordergrund steht dabei immer Ihre volle Information über die mit den jeweiligen Lösungsmöglichkeiten verbundenen Chancen und Risiken. Wenn möglich, vermeide ich langwierige und nervenaufreibende gerichtliche Auseinandersetzungen, soweit notwendig, streite ich aber auch gerne für Sie vor Gericht.

Ich verstehe mich hierbei vor allem als Dienstleister, wobei das persönliche Vertrauensverhältnis zu meinen Mandanten den höchsten Stellenwert hat. Zu meinen Mandanten zählen neben Privatpersonen auch kleine und mittelständische Unternehmen, die mir ihre Beratung und rechtliche Vertretung anvertrauen.

Nach meiner Auffassung ist die direkte Kommunikation zwischen Mandanten und Anwalt zur Förderung des persönlichen Vertrauensverhältnisses unerlässlich. Deshalb können Sie mich telefonisch unmittelbar und persönlich erreichen. Mein höchstes Anliegen ist, dass Sie langfristig mit meinen Leistungen zufrieden sind.

Sie brauchen juristische Beratung?

Rechtsanwalt Peter Blaumoser

Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich an der LMU München. Die anschließende Referendarausbildung erfolgte am Oberlandesgericht München. Meine Ausbildung habe ich im Jahre 1993 abgeschlossen. Unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung ging ich als freier Mitarbeiter in eine mittelständische, zivilrechtlich orientierte Kanzlei. Seit 2017 betreibe ich meine Kanzlei in Gilching in Bürogemeinschaft mit einem Kollegen und einer Steuerberaterin.

Nach einer Fokussierung unter anderem auf das Arbeitsrecht bin ich seit 2005 Fachanwalt in diesem Rechtsgebiet. Da ich seit Beginn meiner Tätigkeit als Anwalt auch umfangreich im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrecht tätig bin, habe ich auch in diesem Rechtsgebiet die Zulassung als Fachanwalt erworben. 

Ich stehe ihnen insoweit außer in allen Fragen des Arbeitsrechts auch für sämtliche Probleme im Bereich des Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie des gesamten Immobilienrechts gerne beratend zur Verfügung und vertrete Sie selbstverständlich, sollte eine außergerichtliche Lösung nicht möglich sein, vor Gericht.

Ich bin Mitglied in den Arbeitsgemeinschaften Arbeitsrecht und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Neben den beiden vorgenannten Rechtsgebieten stehe ich Ihnen auch gerne in den Bereichen des Familienrechts und privaten Baurechts für Ihre Fragen und Problemstellungen zur Verfügung. Selbstverständlich vertrete ich Sie an allen Amts- und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten.

Fachanwaltschaften und Rechtsgebiete

Ich berate Sie gern in allen Rechtsgebieten, die folgenden Rechtsgebiete sind jedoch Schwerpunkt meiner Tätigkeit.

Auf dem Gebiet des Mietrechts bin ich sowohl für private als auch gewerbliche Mieter und auch Vermieter tätig. Für meine Mandanten kann ich am meisten erreichen, wenn ich beide Seiten kenne. Das ist meine feste Überzeugung und es hat sich in den vielen Jahren meines Berufslebens als richtig erwiesen.

Des weiteren berate ich gleichermaßen Wohnungseigentümer, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften, Erwerber, Käufer und Veräußerer. Ich übernehme für Sie die Gestaltung und Überprüfung von privaten oder gewerblichen Mietverträgen. Außerdem beantworte ich Ihre Rechtsfragen zu Schönheitsreparaturen sowie Betriebskostenabrechnungen und vertrete Ihre Rechte bei der Durchsetzung oder Abwehr mietrechtlicher Ansprüche aufgrund von Mietmängeln, Kündigung des Mietverhältnisses, z.B. Eigenbedarf, Mietrückstände sowie Räumungsklagen. Ich vertrete Sie im Wohnungseigentumsrecht außergerichtlich und gerichtlich bei der Anfechtung von WEG– Beschlüssen, berate Sie über Ihre Rechte in der WEG-Versammlung, der Abgrenzung Gemeinschafts- oder Sondereigentum, Rechte und Pflichten zwischen WEG, Eigentümern und Verwalter, Verwaltung von Gemeinschaftseigentum, Instandhaltung und Instandsetzung sowie Wohngeldabrechnungen.

Im Bereich des Arbeitsrechts stehe ich sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Sie als Angestellter eine Abmahnung oder sogar die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses erhalten haben, zeige ich Ihnen rechtliche Möglichkeiten auf, wie beispielsweise die Erhebung einer Kündigungsschutzklage. Darüber hinaus können Sie sich gerne an mich wenden, falls Sie ein Opfer von Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz geworden sind – ich nehme mich mit Sachverstand und Kompetenz Ihrem Fall an. Darüber hinaus bin ich Arbeitgebern bei der rechtssicheren und gewissenhaften Gestaltung und Überprüfung von Arbeitsverträgen sowie Dienstverträgen behilflich. Des Weiteren bin ich der richtige Ansprechpartner, wenn es zum Beispiel um den Ausspruch einer Kündigung oder um einen Betriebsübergang geht.

Sie halten es für sinnvoll, einen Ehevertrag aufsetzen zu lassen? Ich auch! Lassen Sie sich von mir dabei unterstützen! Auch im bereits eingetretenen Trennungs- und Scheidungsfall bin ich der passende Ansprechpartner für Sie, gerade auch, wenn gemeinsame Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind. Ich berechne Unterhaltsansprüche für Kinder und Ehegatten und setze mich für eine sinnvolle Regelung des Umgangsrechts und Sorgerechts ein.

Auftraggeber, Unternehmen, Bauingenieur, Fachingenieur oder Sachverständiger: Ich helfe allen weiter, die an einem Bauprojekt oder am Bau selbst beteiligt sind. Dabei zeichne ich mich durch umfassende Kenntnisse des Rechts sowie des Bauwesens aus und bin mit den Fallstricken in der Baubranche bestens vertraut. Selbiges gilt für die Unterstützung von Architekten, die in der Regel erste Ansprechpartner der Bauherren sind. Behilflich bin ich bei beim Entwurf von Bauverträgen und Werkverträgen, der Feststellung von Mängeln am Bau und ggf. der Einleitung des selbstständigen Beweisverfahrens oder der Geltendmachung von Honorarforderungen für Architekten und Ingenieure.

Das Vertragsrecht ist der rechtliche Rahmen für jede Form von Verträgen, d. h. von mehrseitigen Rechtsgeschäften. Ich bin für alle Ihre Sorgen und
Probleme im Rahmen Ihres Betriebes rund um das Handels- und Gesellschaftsrecht inklusiver aller damit in Verbund stehenden Verträge behilflich.
Sprechen Sie mich einfach an.

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